§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung innovativer Software durch den Provider, die dem Kunden über eine Datenfernverbindung zur Verfügung steht. Die Software wurde speziell entwickelt, um Arztpraxen bei der Überprüfung und Optimierung ihrer Abrechnungen zu unterstützen. Mithilfe intelligenter Mustererkennung hebt sie potenzielle Auffälligkeiten hervor, die einer genaueren Prüfung bedürfen. Dabei dient die Software als smartes Beratungstool, das den Kunden dabei unterstützt, gezielt und effizient konkrete Abrechnungen zu überprüfen. Eine abschließende Gewährleistung für die Richtigkeit der Abrechnungen wird jedoch nicht übernommen.
§ 2 Leistungen des Providers
(1) Der Provider stellt dem Kunden die Nutzung der in der Anlage 1 bezeichneten Client- und Anwendungssoftware in dem dort näher beschriebenen Funktionsumfang und unter den dort ebenfalls genannten Funktionsvoraussetzungen zur Verfügung. Die Anwendungssoftware wird von dem Provider an der Schnittstelle des vom Provider betriebenen Datennetzes zum Internet (Übergabepunkt) zur Nutzung bereitgestellt. Die Anwendungssoftware verbleibt dabei auf dem Server des Providers. Vom Provider nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem vom Provider betriebenen Übergabepunkt.
(2) Der Provider wird die Funktionsfähigkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses nach Maßgabe von § 5 in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bereitstellen. Der Funktionsumfang der Software sowie die Einsatzbedingungen ergeben sich aus Anlage 1 zu diesem Vertrag.
(3) Außerhalb von Releasewechseln kann der Provider die Anwendungssoftware im Rahmen der technischen Möglichkeiten ändern und in der vom Hersteller jeweils aktuell angebotenen Version einsetzen, wenn die Änderung der Software unter Berücksichtigung der Interessen des Providers für den Kunden zumutbar ist. Der Provider wird den Kunden auf eine Änderung der eingesetzten Software rechtzeitig vor dem Änderungszeitpunkt hinweisen. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer neueren Version der in der Anlage 1 genannten Software besteht jedoch nicht. Der Provider schuldet zudem keine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden.
(4) Der Kunde darf mit der vereinbarten Anzahl von Nutzern gleichzeitig auf die Anwendungssoftware zugreifen. Die vom Kunden eingesetzten Endgeräte müssen die in der Anlage 1 angegebenen technischen Mindestvoraussetzungen erfüllen.
(5) Der Provider übermittelt dem Kunden nach Vertragsschluss in elektronischer Form eine Benutzerdokumentation. Die Benutzerdokumentation ist zudem während der Nutzung der Software jederzeit einsehbar und kann in einem gängigen Format heruntergeladen werden.
§ 3 Datenspeicherung und Übernahme
(1) Der Provider stellt dem Kunden Speicherplatz auf seinen Servern zur Verfügung, um Daten abzulegen und die Software optimal nutzen zu können. Er gewährleistet die Abrufbarkeit der Daten im Rahmen der Softwareanwendung. Der Kunde hat die Möglichkeit, das Speicherplatzvolumen flexibel gemäß den in Anlage 1 festgelegten Konditionen anzupassen. Durch eine Erweiterung oder Reduzierung des Speicherplatzes kann die Geschwindigkeit der Datenverarbeitung entsprechend beschleunigt oder verlangsamt werden.
(2) Den Provider treffen keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der Kunde verantwortlich. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.
§ 4 Verfügbarkeit Service Level und Störungsbehebung
(1) Der Provider gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 99,5% im Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Router Ausgang des Rechenzentrums des Providers.
(2) Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht.
§ 5 Verarbeitung personenbezogener Daten
Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses ist der Kunde verantwortlich. Der Provider wird, die vom Kunden oder auf dessen Veranlassung übermittelten oder erhobenen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten. Sofern der Provider der Ansicht ist, dass eine Weisung des Kunden gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wird er den Kunden hierauf hinweisen. Einzelheiten der Auftragsdatenverarbeitung sind in der Anlage „Auftragsverarbeitung“ geregelt.
§ 6 Datenherausgabe
(1) Der Provider wird auf Anforderung des Kunden eine Kopie der von ihm auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegten Daten jederzeit, spätestens jedoch mit Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich herausgeben. Die Herausgabe der Daten erfolgt unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden nach Wahl des Providers auf einem Datenträger oder per Datenfernübertragung in dem Datenformat, in dem die Daten auf dem Datenserver abgelegt sind, sofern der Provider und der Kunde kein abweichendes Datenformat vereinbart haben. Verlangt der Kunde die Herausgabe einer Kopie der Daten mehr als einmal in einem Kalenderquartal, so erfolgt dies nur gegen ein Entgelt. Die Reglungen in der Anlage „Auftragsverarbeitung“ bleiben hiervon unberührt.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht sowie das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) stehen dem Provider hinsichtlich der Daten des Kunden nicht zu.
(3) Der Provider wird die bei ihm vorhandenen Kundendaten 14 Tage nach der im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung erfolgten Übergabe der Daten an den Kunden löschen, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die ihm übergebenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Daten. Der Provider wird den Kunden bei Übermittlung der Daten auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. Daten, die im Rahmen einer Datensicherung (Back-Up) gespeichert wurden, werden erst mit Wegfall der Sicherung gelöscht werden.
§ 7 Datensicherung
Der Provider wird eine arbeitstägliche Sicherung der Daten des Kunden auf dem Datenserver durchführen. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben wird. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden.
§ 8 Zugriffsberechtigungen
(1) Der Kunde erhält für jeden vereinbarten Nutzer eine individuelle Zugriffsberechtigung, bestehend aus einem Benutzerkennwort und einem Passwort. Das Benutzerkennwort und das Passwort dürfen vom Kunden nur den von ihm berechtigten Nutzern mitgeteilt werden und sind im Übrigen geheim zu halten. Die Zugriffsberechtigungen müssen bei erstmaliger Verwendung durch den Kunden geändert werden.
(2) Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Provider unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass allein berechtigte Nutzer eine Zugriffsberechtigung erhalten, und entzieht diese, wenn erforderlich. Bei Mehrfachnutzung einer Zugriffsberechtigung oder einem Nutzerwechsel wird der Kunde die Passwörter unverzüglich neu vergeben.
§ 9 Mitwirkungsleistungen des Kunden
(1) Der Kunde obliegt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem vom Provider definierten Datenübergabepunkt herzustellen. Der Provider ist berechtigt, den Datenübergabepunkt neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen. Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen.
(2) Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen des Providers ist davon abhängig, dass die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindest-Anforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung der Anwendungssoftware berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind. Soweit der Provider zur Nutzung der Dienste eine Client-Software überlassen hat, wird der Kunde diese und nachfolgende Updates auf den Endgeräten der berechtigten Nutzer installieren und auf dem aktuellen Versionsstand halten. Im Übrigen wird er zur Nutzung der Leistungen des Providers nur solche Hard- und Software einsetzen, die den in der Anlage 1 genannten Mindestanforderungen entspricht. Die Konfiguration seines IT-Systems ist Aufgabe des Kunden. Der Provider bietet an, ihn hierbei aufgrund einer gesonderten Vereinbarung entgeltlich zu unterstützen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Sofern eine Kompromittierung nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Kunde die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (zum Beispiel Virenschutzprogramme) einsetzen.
(4) Unabhängig von gegebenenfalls durch den Provider angebotenen Datensicherungen, ist der Kunde verpflichtet, regelmäßig angemessenen Abständen eigene Datensicherungen vorzunehmen.
(5) Der Kunde erhält im Rahmen der Schulung durch den Provider einen Leitfaden für das Verhalten bei einem vollständigen Ausfall der vom Provider zu erbringenden Leistungen oder deren erheblicher, betriebsbehindernder Beeinträchtigung. Der Kunde hat sich mit den Angaben in dem Leitfaden vertraut zu machen und für seinen Betrieb einen Notfallplan unter Berücksichtigung der in dem Leitfaden enthaltenen Angaben zu erstellen. Sollten die Leistungen des Providers vollständig ausfallen oder nur in einer Weise erbracht werden können, die den Betrieb des Kunden wesentlich behindern, so wird der Kunde auf der Grundlage des Leitfadens und des Notfallplans umgehend Maßnahmen zur Aufrechterhaltung seines Betriebes ergreifen. Auf Wunsch des Kunden wird ihn der Provider im Rahmen einer gesonderten Beauftragung bei der Umsetzung von Maßnahmen, die über den Inhalt des Leitfadens und der Schulung hinausgehen, entgeltlich beraten.
§ 10 Rechte
(1) Der Kunde räumt dem Provider das Recht ein, die vom Provider für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Er ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Provider zudem berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten die Inanspruchnahme der Leistungen des Providers zu gestatten. Dritter ist nicht, wer Erfüllungsgehilfe des Kunden ist und die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte des Kunden, Freie Mitarbeiter im Rahmen des Auftragsverhältnisses etc.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Software kann im Abonnement für einen Zeitraum (Abrechnungszeitraum) von drei Monaten (Quartalszeitraum) oder zwölf Monaten (Jahreszeitraum) gebucht werden. Vertragsbeginn ist jeweils der Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Nach Ablauf des gebuchten Zeitraums verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit um den jeweils gebuchten Zeitraum, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf des Quartals (Quartalszeitraum) oder drei Monate zum Ablauf des Jahres (Jahreszeitraum) gekündigt wird. Im Falle einer Verlängerung gelten die vorstehenden Kündigungsfristen entsprechend für den Verlängerungszeitraum.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Jede Kündigung bedarf der Textform.
§ 12 Vergütung
(1) Der Kunde verpflichtet sich, für jeden Nutzer eine Service-Gebühr an den Provider zu zahlen, die abhängig vom gebuchten Abrechnungszeitraum ist. Die Höhe der Gebühr wird individuell festgelegt und ist in den Vertragsunterlagen aufgeführt. Die Abrechnung erfolgt gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn des jeweiligen Abrechnung Zeitraumes. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Werktagen zur Zahlung fällig.
(3) Kommt der Kunde mit der Zahlung der Service-Gebühr in Verzug, so ist die ausstehende Forderung ab dem ersten Verzugstag mit 9 (neun) Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz anteilig für jeden Monat zu verzinsen, in dem der Kunde in Verzug ist. Kommt der Kunde mit der Zahlung von mehr als der anteiligen Servicegebühr für drei Monate in Verzug, kann der Diensteanbieter dem Kunden unter Androhung der fristlosen Kündigung eine letzte Nachfrist von zwei weiteren Wochen setzen und anschließend den Vertrag bei Nichtzahlung der rückständigen Servicegebühr fristlos kündigen. Die Kündigung entfaltet keine Wirkung, wenn der Kunde binnen der gesetzten Frist die rückständige Servicegebühr bezahlt.
§ 13 Mängelhaftung
(1) Sind die vom Provider erbrachten Leistungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haftet der Provider gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
(2) Der Kunde hat dem Provider Mängel unverzüglich über die vom Provider in Anlage 1 genannten Kontaktwege zu melden.
§ 14 Haftungsmaßstab und -begrenzung
(1) Der Provider haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet der Provider für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In den in Satz 2 genannten Fällen haftet der Provider jedoch nur für die vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Der Provider haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Mietsachen und für arglistig verschwiegene Mängel.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
§ 15 Änderung der Vertragsbedingungen
(1) Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist der Provider berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen, wenn eine der folgenden Fallgruppen vorliegt:
- Die Anpassungen sind erforderlich, um einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung nachzukommen.
- Die Anpassungen sind notwendig, um einer geänderten Rechtslage aufgrund von Gesetzesänderungen oder höchstrichterlichen Entscheidungen zu entsprechen.
- Die Anpassungen betreffen nur neue Dienste und Funktionen, die in der ursprünglichen Regelung noch nicht enthalten waren, und die die bisherigen Dienste und Funktionen nicht oder nur geringfügig beeinträchtigen.
(2) Der Provider wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von zwei Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Parteien im Übrigen finden auf diesen Vertrag keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die Anlagen zu diesen Nutzungsvereinbarung sind ein gleichwertiger Bestandteil dieser Vereinbarung.
(2) Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
(3) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
(4) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(5) Nebenabreden wurden zwischen den Parteien nicht getroffen. Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.
(6) Die Parteien verpflichten sich, über den Inhalt dieser Vereinbarung und über deren Durchführung Stillschweigen zu bewahren.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.
(8) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstandstand ist am Sitz des Providers. Der Provider ist zudem berechtigt am Sitz des Kunden zu klagen.
(9) Sofern die Vertragsparteien den Vertrag in einer deutschen und einer englischsprachigen Fassung geschlossen haben, ist für die rechtlichen Wirkungen zwischen den Parteien allein die deutsche Fassung maßgeblich.
Anlage 1
§ 1 Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung innovativer Software durch den Provider, die dem Kunden über eine Datenfernverbindung zur Verfügung steht. Die Software wurde speziell entwickelt, um Arztpraxen bei der Überprüfung und Optimierung ihrer Abrechnungen zu unterstützen. Mithilfe intelligenter Mustererkennung hebt sie potenzielle Auffälligkeiten hervor, die einer genaueren Prüfung bedürfen. Dabei dient die Software als smartes Beratungstool, das den Kunden dabei unterstützt, gezielt und effizient konkrete Abrechnungen zu überprüfen. Eine abschließende Gewährleistung für die Richtigkeit der Abrechnungen wird jedoch nicht übernommen.
§ 2 Version und Funktionsumfang
Die Software wird zu Vertragsbeginn in der bereitgestellt und kann durch den Provider im Rahmen der Weiterentwicklung durch neure Versionen ersetzt werden. Die Software bietet unabhängig von Weiterentwicklungen die folgenden Funktionen:
- Single-Sign-On
- Dashboard
- Auswertungen
- Einzelleistungen
- Patienten
- Tsvg Ot
- Anzahlstatistik
- Hinweisliste
- Arbeitszeit
§ 3 Zweck der Nutzung
Die Software wird vom Kunden zu den folgenden Zwecken eingesetzt:
- Controlling
- Überprüfung von Abrechnungen
- Überprüfung der Arbeitszeit
- Honorarprognose
- Überprüfung der Behandlungen
§ 4 Technische Mindestvoraussetzungen
Um eine störungsfreie Nutzung der Software zu ermöglichen, sind folgende technische Mindestvoraussetzungen vom Kunden für die Geräte vorzuhalten, mit denen die Software genutzt werden soll:
Infrastruktur:
- Internetzugang
- IPv4 oder IPv6
Hardware:
- Prozessor (CPU) mit 2 Kernen und 64bit
- Hauptspeicher HDD/SDD mit 5 GB freiem Speicher
- Arbeitsspeicher (RAM) 4 GB
Software:
- Betriebssystem – Windows 10 oder neuer
§ 5 Kontaktwege bei Störungen
Zur Meldung von Störungen stehen dem Kunden die folgenden Kontaktwege zu Verfügung:
- E-Mail: kontakt@maaus.software
- Online: Supportformular abrufbar unter https://maaus.software/kontakt
- Tel: 040 23552262