Hinweis zur neuen DMP Rheumatoide Arthritis ab dem 01.07.2025.

Neues DMP Rheumatoide Arthritis startet – was Praxen jetzt wissen müssen

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Zum 1. Juli 2025 steht eine wichtige Veränderung im Bereich der Versorgung rheumatisch erkrankter Patientinnen und Patienten bevor: Das neue Disease-Management-Programm (DMP) Rheumatoide Arthritis geht an den Start und ersetzt die bisherige Rheumavereinbarung.

Für viele Praxen stellt sich nun die Frage: Was ändert sich konkret? Was muss beachtet werden? Und was bedeutet das für die Abrechnung?

Was ist das DMP Rheumatoide Arthritis?

Das neue DMP RA ist Teil der bundesweiten DMP-Strukturen, die eine strukturierte, kontinuierliche und qualitätsgesicherte Betreuung chronisch kranker Menschen sicherstellen sollen. Es handelt sich dabei um ein langfristig angelegtes Versorgungsprogramm, das standardisierte Abläufe, regelmäßige Verlaufskontrollen und gezielte Schulungen für Patienten und Behandler vorsieht.

Die Teilnahme am DMP steht sowohl Hausärztinnen und Hausärzten als auch internistischen und orthopädischen Rheumatologinnen und Rheumatologen offen.

Was ändert sich konkret zum 1. Juli 2025?

  • Die Rheumavereinbarung entfällt vollständig. Das heißt: Die bisher gültigen GOP-Ziffern zur Rheumavereinbarung können nur noch bis einschließlich 30. Juni 2025 abgerechnet werden.
  • Auch die Vergütung des sogenannten Überleitungsbogens entfällt. Dieser Bogen wurde bisher zur strukturierten Überweisung bei Verdacht auf eine rheumatische Erkrankung genutzt – inklusive einer damit verbundenen Laborbefreiung.
    ➔ Ab Juli 2025 kann der Überleitungsbogen zwar weiterhin verwendet werden, jedoch ohne Vergütung und ohne automatische Laborbefreiung.
  • Schulungen, Softwareanpassungen und organisatorische Vorbereitungen laufen. Die Einführung des DMP RA ist mit einer umfangreichen Übergangsphase verbunden. Dazu zählen:
    • Schulungen für Ärztinnen und Ärzte
    • Software-Module für Praxisverwaltungssysteme (PVS)
    • Informationsmaterialien für Patientinnen und Patienten

Diese Vorbereitungen laufen derzeit an und werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen organisiert. Weitere Informationen zur Umsetzung sollen in den kommenden Wochen folgen.

Warum diese Veränderung?

Die Integration der rheumatologischen Versorgung in das offizielle DMP-System ist politisch gewollt und soll eine bundeseinheitliche, qualitätsgesicherte Versorgung ermöglichen – auch unter dem Aspekt der Digitalisierung und strukturierten Verlaufskontrolle. Die bisherige Rheumavereinbarung war hingegen ein ergänzendes, regionales Instrument ohne langfristige Perspektive.

Was Praxen jetzt tun sollten:

  • Prüfen Sie, welche Leistungen Sie aktuell über die Rheumavereinbarung abrechnen – und stellen Sie sich rechtzeitig auf den Systemwechsel ein.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Schulungen und Softwareanpassungen ein, sobald Termine und Module bekannt gegeben werden.
  • Informieren Sie Ihr Team über die veränderten Abläufe, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung des Überleitungsbogens.
  • Halten Sie sich über Ihre KV auf dem Laufenden – hier finden Sie auch die neuen DMP-spezifischen Abrechnungsziffern sowie alle weiteren organisatorischen Hinweise.

Unser Tipp:

Wer mit digitaler Abrechnungsunterstützung arbeitet, hat klare Vorteile: Maaus wird die DMP-spezifischen Anforderungen natürlich zeitnah abbilden und unterstützt Sie dabei, auch bei Änderungen stets den Überblick zu behalten – automatisch, transparent und praxisnah.

FAQ – Häufige Fragen zum neuen DMP Rheumatoide Arthritis

Kann der bisherige Überleitungsbogen weiter genutzt werden?

-> Ja, der Überleitungsbogen kann weiterhin verwendet werden – allerdings ohne Abrechnungsmöglichkeit und ohne automatische Laborbefreiung ab dem 1. Juli 2025.

Gibt es eine Übergangsvergütung oder Sonderregelung?

-> Nein, die bisherige Vergütung entfällt vollständig. Ein Kompromiss war lediglich die Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2025. Danach gelten ausschließlich die neuen DMP-Strukturen.

Was ist mit der Laborbefreiung bei Verdacht auf eine rheumatische Erkrankung?

-> Diese Laborbefreiung war direkt mit dem Überleitungsbogen der Rheumavereinbarung verknüpft und entfällt künftig. Eine vergleichbare Regelung im Rahmen des neuen DMP RA ist derzeit nicht vorgesehen.

Welche Software-Anpassungen sind erforderlich?

-> Die DMP-spezifischen Anforderungen (Formulare, Dokumentationspflichten, Abrechnung) müssen in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) abgebildet werden. Ihre Softwareanbieter – ebenso wie wir bei Maaus Software – werden rechtzeitig entsprechende Updates bereitstellen.

Wer darf am DMP RA teilnehmen?

-> Teilnahmeberechtigt sind sowohl Hausärztinnen und Hausärzte als auch Rheumatologinnen und Rheumatologen (internistisch und orthopädisch). Voraussetzung ist eine entsprechende Schulung, die durch die KV organisiert wird.